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Information für Kassenpatienten
Maßgeblich für die Versorgung unserer Kassenpatienten ist Absatz
1 § 12 des Sozialgesetzbuches V. Dieser beinhaltet das „Wirtschaftlichkeitsgebot“
für Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen:
( Zitat ) „(1) die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
erwirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
Zu diesem Gesetz ist aus unserer Sicht folgendes zu bemerken:
Das Problem dieses Gesetzes besteht darin, das nicht festgelegt
ist, was notwendig wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend ist.
Fragen Sie als Patient bei Ihrer Krankenkasse nach, erhalten Sie
in der Regel die Antwort, dass Ihnen alle Therapien zustehen, die
ihr behandelnder Arzt medizinisch als „notwendig“ erachtet. Es erfolgt
in der Regel kein Hinweis, dass Ihnen gesetzlich nur eine „ausreichende“
(= Schulnote 4) und keine optimale Therapie zusteht.
Dies spiegelt sich allerdings in den so genannten Richtgrößen wieder.
Diese schreiben vor, für wie viele € pro Patient und Quartal wir
Ärzte Arznei- und Verbandmittel (Medikamente) beziehungsweise Heilmittel
(Krankengymnsatik usw.) verordnen dürfen.
Die aktuellen Richtgrößen für unsere Praxis pro Patient und Quartal
waren: (Stand 03.03.2006)
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Nicht Rentner |
Rentner |
| Heilmittel |
20,77 € |
20,74 € |
| Arznei- und Verbandmittel |
6,70 € |
13,32 € |
Dazu folgende Beispiele:
Eine Packung mit 12 Tabletten Alendronsäure (Osteoporosemedikament,
preisgünstigtes Nachahmerpräparat, Packung reicht für 1 Quartal)
kostete 94.59 €. Dies entspricht der Richtgröße für die Behandlung
von sieben Rentnern (7 x 13,31€ = 93.24 €). Das bedeutet, dass wir
6 anderen Rentnern keine Medikamente mehr verordnen könnten, um unsere
Richtgröße einzuhalten.
Eine Krankengymnastikbehandlung kostete 13,94 €. Bei Anwendung oben
genannter Richtgrößen bedeutete dies, dass wir pro Patient 1,49 Krankengymnastikanwendungen
im Quartal verordnen dürften. Oder anders ausgedrückt, wenn wir einem
Patienten 6 x Krankengymnastik verordneten (= 83,64 €), könnten dafür
3 andere Patienten keine Krankengymnastikanwendungen mehr haben
(4 Patienten x 20,77 € Richtgröße = 83,08 €).
Da zum Beispiel Patienten nach größeren Operationen oder bei schwerwiegenden
Erkrankungen wie M. Bechterew oder rheumatischen Erkrankungen mit
6 Anwendungen Krankengymnastik im Quartal definitiv nicht auskommen,
mussten wir bei der Verordnung von Krankengymnastik für unsere übrigen
Patienten sehr strenge Maßstäbe anlegen, da wir gezwungen wurden,
die bei den schweren Erkrankungen dringend benötigte Menge an Anwendungen
bei den übrigen Patienten wieder einzusparen. Anderenfalls mussten
wir den Krankenkassen die Kosten der über die Richtgröße hinausgehend
verordneten Therapie u. U. zurückzuerstatten.
Andererseits bereichert sich der Staat an seinen kranken Mitbürgern,
indem er auf Medikamente die volle Mehrwertsteuer erhebt. Seit Januar
2007 beträgt der Mehrwertsteursatz 19 %. Dies beudeutet, dass
1/5 der Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen
allein durch die Mehrwertsteuer verursacht werden. Dies bringt
die Sozialpolitiker und die Krankenkassen allerdings nicht davon
ab, allein uns Ärzte für die hohen Ausgaben für Medikamente
verantwortlich zu machen.
Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen es Sozialpolitikern und
den Krankenkassen, einerseits Ihnen als Kassenpatienten zu versprechen,
dass ihr Arzt ihnen alle „notwendigen“ Leistungen zu Lasten der
Krankenkasse verordnen darf, andererseits zwingen sie uns Ärzte,
Leistungen strikt zu rationieren, und delegieren diese unschöne Aufgabe,
die eigentlich sie zu lösen haben.
Die dadurch entstehende Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen
Arzt und Patienten wird von den Politikern billigend in Kauf genommen.
Krankenkassen und Politiker zwingen die Ärzte zur Rationierung der
Therapie. Dies widerspricht grundsätzlich dem Selbstverständnis
des ärztlichen Berufes.
Damit werden wir Ärzte zu einem schmerzhaften Spagat gezwungen.
Wir möchten einerseits unsere Patienten nicht „ausreichend“ sondern
mindestens „ gut“ behandeln, andererseits können wir es uns wirtschaftlich
nicht leisten, die von uns verordnete Therapie auch noch zu bezahlen.
Aus diesem Grund haben wir uns seit Anfang 2008 schrittweise aus der kassenärztlichen
Versorgung zurückgezogen und arbeiten nur noch privatärztlich.
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